Funken: Energie-Kosten-Ausgleich für Vereine ab dem 1. März verfügbar

Wie CDU-Landtagsabgeordnete Sandra Funken heute aus Wiesbaden berichtet, können hessische gemeinnützige Vereine ab dem 1. März Ausgleichszahlungen für gestiegene Energie-Kosten beantragen. Die Zuwendung kann beantragt werden, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent bis zum Höchstbetrag von 5.000 Euro erstattet. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 beantragt werden.

Mit Investitionen und Hilfen mit einem Volumen von insgesamt 3,58 Milliarden Euro dämpft die Hessische Landesregierung die Folgen des Ukrainekriegs für Privatpersonen, Unternehmen und Vereine. Darin enthalten ist das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“, welches 200 Millionen Euro umfasst und insbesondere auf die Rettung von sozialen Initiativen und Vereinen ausgelegt ist. Aus diesem Programm stammen die neuen Ausgleichszahlungen.

„Schon die Corona-Pandemie hat den Vereinen stark zugesetzt. Die gestiegenen Energiekosten belasten sie nun erneut. Unsere Vereine sind eine tragende Säule der hessischen Zivilgesellschaft. Sie zu erhalten und zu schützen ist ein zentrales Anliegen der CDU. Ich freue mich daher sehr, dass wir unsere Vereine mit dem neuen Programm nun schnell und unbürokratisch entlasten“, so Funken.

Vereine können den Antrag vom 1. März an über folgende Adressen abrufen:

• https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe

• https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen